Häufig gestellte Fragen - Hausratversicherung
Die Erläuterungen zu den Fragen gelten nur für den aktuellen Tarif der Hausratversicherung.
- Was ist Hausrat?
- Welche Gefahren und Schäden sind in der Hausratversicherung versichert?
- Muss ich - um Versicherungsschutz zu haben - immer die Fenster schließen, wenn ich das Haus verlasse?
- Was geschieht, wenn der Schlüssel gestohlen wurde?
- Kann ich die Waschmaschine oder die Spülmaschine anlassen, wenn ich das Haus verlasse?
- Sind Schäden durch Blitzschlag an elektronischen Geräten in der Hausratversicherung mitversichert?
- Sind Sturmschäden in der Hausratversicherung mitversichert?
- Schließt der Versicherungsschutz der Hausratversicherung auch Wertsachen ein? Wenn ja, in welcher Höhe?
- Besteht auch im Hotelzimmer Versicherungsschutz?
- Werden die Hotelkosten übernommen, wenn die Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wird?
- Sind persönliche Gegenstände auch im Kfz versichert?
- Welche Räume gehören zur versicherten Wohnung?
- Was geschieht bei einem Umzug?
- Welche Versicherungssumme soll ich vereinbaren?
- Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?
- Was wird im Schadenfall ersetzt?
- Welche zusätzlichen Absicherungen kann ich in den Vertrag miteinschließen?
- Warum ist eine Haushaltglas-Versicherung interessant für mich?
Zum Hausrat gehören alle Gegenstände und Sachen, die einem Haushalt zur privaten Nutzung dienen. Dies sind
- Sachen zur Einrichtung (z. B. Möbel, Gardinen etc.)
- Sachen zum Gebrauch (z. B. Kleidung, Haushaltsgeräte, etc.)
- Sachen zum Verbrauch (z. B. Lebensmittel)
Es handelt sich in erster Linie um Sachen, die man bei einem Einzug in die Wohnung mitbringt. Auch Wertsachen wie z. B. Bargeld, Schmuck gehören zum Hausrat.
Welche Gefahren und Schäden sind in der Hausratversicherung versichert?
Versichert sind Schäden durch
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion (nur Pakete Standard und Top)
- Einbruchdiebstahl, Beraubung, Vandalismus nach einem Einbruch
- Leitungswasser
- Sturm, Hagel
Muss ich - um Versicherungsschutz zu haben - immer die Fenster schließen, wenn ich das Haus verlasse?
Grundsätzlich müssen auch bei kürzerem Verlassen des Hauses oder der Wohnung die Fenster geschlossen und die Türen verschlossen werden. Unterbleibt dies, ist der Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit ganz oder teilweise gefährdet. Eine positive Ausnahme bietet unser Top-Paket: Hier wird bei Schäden bis 10.000 Euro auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
Was geschieht, wenn der Schlüssel gestohlen wurde?
Aus Gründen der Schadenverhütung muss im Fall eines Schlüsseldiebstahls das Schloss sofort ausgewechselt werden. Kommen die Schlüssel durch einen Versicherungsfall (Raub, Einbruchdiebstahl) abhanden, werden die Kosten für Schlossänderungen an der Wohnungseingangstür von der Hausratversicherung übernommen.
Kann ich die Waschmaschine oder die Spülmaschine anlassen, wenn ich das Haus verlasse?
Eine Wasch- oder Spülmaschine sollte nie längere Zeit unbeaufsichtigt in Betrieb sein. Falls es zu einem Schaden (Wasserschaden oder Brandschaden) kommt, während niemand in der Nähe ist um sofort Maßnahmen zur Schadenminderung zu ergreifen, kann dies den Versicherungsschutz gefährden.
Bei längerer Abwesenheit (z. B. Urlaub) muss die Wasserzufuhr zu diesen Geräten abgestellt sein.
Eine positive Ausnahme bietet unser Top-Paket: Hier wird bei Schäden bis 10.000 Euro auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
Sind Schäden durch Blitzschlag an elektronischen Geräten in der Hausratversicherung mitversichert?
Ein Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Dieser ist in der Hausratversicherung generell mitversichert. In der Hausratversicherung entstehen Schäden an elektronischen Geräten in der Regel durch den sog. mittelbaren Übergang eines Blitzes. Man spricht hier von einem Überspannungsschaden durch Blitzschlag. Dieser ist in unserem Angebot nach den Paketen Standard und Top unbegrenzt mitversichert.
Sind Sturmschäden in der Hausratversicherung mitversichert?
Versichert sind Schäden, die durch unmittelbare Einwirkung des Sturms auf versicherte Sachen entstehen oder dadurch, dass der Sturm Gebäudeteile , Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen wirft. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8.
Wird durch einen Sturm ein Dach abgedeckt oder eine Scheibe eingedrückt, so können mit dem Sturm häufig einhergehende Niederschläge in das Haus bzw. die Wohnung eindringen und den Hausrat beschädigen. Diese Sturmfolgeschäden sind in der Hausratversicherung mitversichert.
Schließt der Versicherungsschutz der Hausratversicherung auch Wertsachen ein? Wenn ja, in welcher Höhe?
Wertsachen sowie Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge sind in der Hausratversicherung mitversichert. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall abhängig vom Versicherungsumfang wie folgt begrenzt:
| Paket Basis | 10 % der Versicherungssumme |
| Paket Standard | 20 % der Versicherungssumme |
| Paket Top | 20 % der Versicherungssumme |
Die Summe der im Haushalt vorhandenen Wertsachen ist bei der Ermittlung der Versicherungssumme zu berücksichtigen.
Besteht auch im Hotelzimmer Versicherungsschutz?
Im Rahmen der Außenversicherung besteht weltweiter Versicherungsschutz für Ihren Hausrat, der sich vorübergehend (Paket Basis drei Monate, Pakete Standard und Top sechs Monate) außerhalb der Wohnung befinden (z. B. Reisegepäck im Hotel). Die Sachen sind wie in Ihrer Wohnung gegen Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Die Entschädigung je Versicherungsfall ist wie folgt begrenzt:
| Paket Basis | 5 % der Versicherungssumme, max. 5.000 Euro |
| Paket Standard | 15 % der Versicherungssumme, max. 10.000 Euro |
| Paket Top | 20 % der Versicherungssumme, max. 15.000 Euro |
Werden die Hotelkosten übernommen, wenn die Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wird?
Ist die Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar, werden nachgewiesene Kosten für Hotel oder ähnliche Unterbringung - ohne Nebenkosten wie Frühstück oder Telefon - erstattet. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall abhängig vom Versicherungsumfang wie folgt begrenzt:
| Paket Basis | 0,5 ‰ der Versicherungssumme täglich, längstens 50 Tage |
| Paket Standard | 1,0 ‰ der Versicherungssumme täglich, längstens 150 Tage |
| Paket Top | 1,0 ‰ der Versicherungssumme täglich, längstens 200 Tage |
Sind persönliche Gegenstände auch im Kfz versichert?
Persönliche Gegenstände gehören zum Hausrat und sind grundsätzlich bei einem Diebstahl aus einem im Freien abgestellten Kfz nicht versichert. Eine positive Ausnahme bietet unser Top-Paket: Werden die vorübergehend im Auto befindlichen Hausratgegenstände durch Aufbrechen eines verschlossenen Kfz (innerhalb Deutschlands) entwendet, zerstört oder beschädigt, so besteht Versicherungsschutz. Dieser ist auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Welche Räume gehören zur versicherten Wohnung?
In der Hausratversicherung ist der Inhalt aller privat genutzten Räume einer Wohnung versichert. Zur versicherten Wohnung gehören auch privat genutzte Räume in Neben-gebäuden - einschließlich Garagen - auf demselben Grundstück. Nicht zur Wohnung gehören ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume.
Außerhalb des Versicherungsgrundstücks sind Garagen innerhalb des Wohnorts mit der gleichen Postleitzahl in den Paketen Standard und Top ebenfalls mitversichert, die Entschädigung ist begrenzt auf:
| Paket Standard | 1 % der Versicherungssumme |
| Paket Top | 2 % der Versicherungssumme |
Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, sind ebenfalls nur in den Paketen Standard und Top mitversichert. Hier gelten folgende Entschädigungsgrenzen:
| Paket Standard | 10 % der Versicherungssumme |
| Paket Top | 15 % der Versicherungssumme |
Was geschieht bei einem Umzug?
Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung geht bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands automatisch auf die neue Wohnung über. Während des Umzugs besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzugs dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern anzuzeigen. Der Versicherungsschutz für die alte Wohnung erlischt zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Ein gegebenenfalls mit dem Versicherer vereinbarter Unterversicherungsverzicht erlischt ebenfalls zwei Monate nach Umzugsbeginn, es sei denn der Versicherungsnehmer vereinbart diesen für die neue Wohnung erneut mit dem Versicherer.
Welche Versicherungssumme soll ich vereinbaren?
Sie sollten den Betrag wählen, der benötigt wird, um den gesamten Hausrat im Falle eines Totalschadens wieder neu zu beschaffen. Eine Faustregel für die Festsetzung der Versicherungssumme besagt, dass
- bei normaler Ausstattung eine Summe von 650 Euro
- bei besserer Ausstattung eine Summe von 800 Euro
- bei hochwertiger/luxuriöser Ausstattung eine Summe von 950 Euro
je Quadratmeter Wohnfläche zugrunde zu legen ist. Hinzugerechnet werden müssen im Haushalt vorhandene Wertsachen, Sammlungen oder sonstige Gegenstände von besonderem Wert (z. B. hochwertige Computer, Hifi-Anlagen etc.).
Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des Hausrats am Schadentag. Im Schadenfall erfolgt dann nur eine anteilige Entschädigung im Verhältnis von Versicherungssumme zum tatsächlichen Versicherungswert. Wird der Unterversicherungsverzicht vereinbart, verzichtet der Versicherer im Schadenfall auf die Feststellung des tatsächlichen Hausratwerts. Jeder ersatzpflichtige Schaden wird dann - maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme - voll ersetzt. Der Unterversicherungsverzicht ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Mindestversicherungssumme 650 Euro je qm Wohnfläche
- die Summe der Wertsachen wird hinzugerechnet
- Gesamtversicherungssumme nicht größer als 170.000 Euro
Was wird im Schadenfall ersetzt?
Versicherungswert für abhanden gekommene oder zerstörte Sachen ist der Neuwert (Wiederbeschaffungswert) unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls. Für beschädigte Sachen werden die Reparaturkosten ersetzt.
Welche zusätzlichen Absicherungen kann ich in den Vertrag miteinschließen?
In den Paketen Standard und Top können folgende zusätzliche Risiken gegen Beitragszuschlag abgesichert werden:
- Fahrraddiebstahl bis 1 % der Versicherungssumme
(Erhöhung möglich) Paket Standard: Selbstbehalt 100 Euro je Schadenfall; Paket Top: ohne Selbstbehalt - Elementarschadenversicherung Versichert sind Schäden durch Überschwemmung durch Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Warum ist eine Haushaltglas-Versicherung interessant für mich?
Die Haushaltglas-Versicherung ist die optimale Ergänzung der Debeka-Hausratversicherung. Sie bietet Versicherungsschutz für die Gebäude- und Mobiliarverglasung der Wohnung oder des Einfamilienhauses gegen Bruchschäden. Sofern in vermieteten Wohnungen der Gebäudeeigentümer bereits eine Gebäudeglasversicherung abgeschlossen hat, kann vom Mieter auch die reine Mobiliarverglasung – in Verbindung mit einer Debeka-Hausratversicherung – versichert werden. Glaskeramikkochfelder (Ceranfelder) sowie Aquarien/Terrarien sind gegen zusätzlichen Beitrag versicherbar.
