Häufig gestellte Fragen - Lebensversicherung
- Wie werden Leistungen aus der Lebensversicherung steuerlich behandelt?
- Müssen Beginn und Art der Leistung von Anfang an feststehen?
- Was geschieht, wenn ich die Beiträge vorübergehend nicht zahlen kann?
- Was geschieht mit meiner Lebensversicherung bei Arbeitslosigkeit?
- Kann ich mit Hilfe meiner Lebensversicherung Wohneigentum erwerben?
- Macht eine Dynamik in der Lebensversicherung Sinn?
- Kann ich die Lebensversicherung an sich ändernde Situationen anpassen?
- Wie hoch sollte eine private Altersvorsorge sein?
- Ab wann ist eine private Altersvorsorge für mich interessant?
- Kann ich die Lebens-/Rentenversicherung mit Fondssparen kombinieren?
Wie werden Leistungen aus der Lebensversicherung steuerlich behandelt?
Todesfall-Leistungen aus Lebensversicherungen sind grundsätzlich steuerfrei.
Die
Erträge aus der Ablaufleistung sind zur Hälfte steuerfrei, wenn der
Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und die Leistung nicht vor Vollendung
des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird. Als Ertrag gilt dem Grunde nach
die Ablaufleistung abzüglich der dafür gezahlten Beiträge.
Mit der
Flex-Option der Debeka haben Sie die Möglichkeit, das vorhandene
Kapital ganz, oder teilweise über mehrere Jahre, jeweils zum vollen
Versicherungsjahr vorzeitig abzurufen. Dadurch ist es möglich, je nach
Höhe der sonst noch vorhandenen Einkünfte, die Besteuerung zu
verhindern, oder deutlich zu vermindern.
Müssen Beginn und Art der Leistung von Anfang an feststehen?
Nein.
Den Leistungsbeginn können Sie später flexibel, zum Beispiel an den
Eintritt in den Ruhestand, anpassen. Je nach Vereinbarung können Sie
dann auch bestimmen, dass bei der Rentenversicherung anstatt einer
lebenslangen Rente einmalig eine Kapitalabfindung gezahlt wird. Die
Kapitalleistung einer Lebensversicherung können Sie auf mehrere Jahre
aufteilen.
Was geschieht, wenn ich die Beiträge vorübergehend nicht zahlen kann?
Bitte
informieren Sie uns frühzeitig, wenn Sie die Beiträge eine Zeit lang
nicht mehr aufbringen können. Wir unterbreiten Ihnen dann verschiedene
Vorschläge, wie Sie Ihren wertvollen Versicherungsschutz aufrecht
erhalten können. Die Möglichkeiten sind vielfältig, z. B.
Beitragsbefreiung, Stundung der Beiträge, Ratenzahlung, verzinsliche
Vorauszahlung (Policendarlehen).
Was geschieht mit meiner Lebensversicherung bei Arbeitslosigkeit?
Bevor Anspruch auf das neue Arbeitslosengeld II besteht, muss das
vorhandene Vermögen aufgebraucht werden. Das in bestehenden Lebens- und
Rentenversicherungen enthaltene Kapital unterliegt hierbei einem
besonderen Schutz.
Kann ich mit Hilfe meiner Lebensversicherung Wohneigentum erwerben?
Ja. Die Lebensversicherung eignet sich auch hervorragend als
Finanzierungsinstrument. Sie erhalten beim Bau oder Kauf eines Hauses
oder einer Wohnung ein Hypothekendarlehen. Das Darlehen wird mit der
Leistung aus der bestehenden oder neu abzuschließenden
Lebensversicherung getilgt. Während der Laufzeit fallen also lediglich
die Zinsen und der Beitrag für die Lebensversicherung an. Wichtig:
Stirbt der Versicherte vor Vertragsende, wird das Darlehen mit der
Todesfall-Leistung sofort getilgt und die Familie ist schuldenfrei.
Macht eine Dynamik in der Lebensversicherung Sinn?
Ja.
Mit der Zeit steigt Ihr Einkommen und damit auch Ihr Lebensstandard.
Durch die Dynamik wächst die Versicherungssumme Ihrer
Lebensversicherung, also Ihre Altersvorsorge, mit. Die entscheidenden
Vorteile: Obwohl sich der Versicherungsschutz ständig erhöht, zum
Beispiel auch die Rente einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung,
ist keine weitere Gesundheitsprüfung notwendig. Darüber hinaus brauchen
Sie die regelmäßigen Anpassungen des Versicherungsschutzes und der
Altersvorsorge nicht immer neu zu beantragen. Sollten Sie die Erhöhung
einmal nicht wünschen, reicht eine kurze Mitteilung an uns.
Kann ich die Lebensversicherung an sich ändernde Situationen anpassen?
Ja.
Die Lebensversicherung ist flexibel. Sie kann grundsätzlich verringert,
erhöht, verkürzt, verlängert oder ergänzt werden. Auch können
beispielsweise einzelne Leistungskomponenten, das Bezugsrecht oder die
Beitragshöhe geändert werden. Zuvor sollte allerdings (von uns) geprüft
werden, ob die Vertragsänderung negative Auswirkungen auf die
steuerliche Behandlung der Lebens-/Rentenversicherung haben könnte.
Je
nach vorheriger Vereinbarung kann auch der Leistungsbeginn später, zum
Beispiel an den Beginn der gesetzlichen Renten- oder Pensionszahlung,
angepasst werden. Dann müssen Sie auch erst entscheiden, ob Sie eine
einmalige Kapitalzahlung, eine lebenslange Rente oder eine Kombination
aus beidem bevorzugen.
Wie hoch sollte eine private Altersvorsorge sein?
Eine
pauschale Antwort ist nicht möglich. Der Absicherungsbedarf orientiert
sich an den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben im Ruhestand.
Dabei können Sie davon ausgehen, dass Ihre Ausgaben mindestens gleich
hoch bleiben werden. Dem gegenüber stehen Einnahmen, wie zum Beispiel
die gesetzliche Rente, eine Beamtenpension, eine Betriebsrente oder
auch regelmäßige Kapitalerträge und Mieteinnahmen. Die Differenz
zwischen Einnahmen und Ausgaben, auch Versorgungslücke genannt, ist der
Betrag, den es abzusichern gilt. Im Rahmen einer Versorgungsanalyse
können wir Ihre gesetzlichen Rentenansprüche oder Ihre
Pensionsansprüche hochrechnen, um Ihnen so Ihren Vorsorgebedarf und
damit den richtigen Umfang der erforderlichen
Lebens-/Rentenversicherung aufzuzeigen. Eine Schätzung Ihrer Rentenansprüche ist hier möglich.
Ab wann ist eine private Altersvorsorge für mich interessant?
Dass
die gesetzlichen Leistungen im Ruhestand zur Lebensstandardsicherung
nicht ausreichen, steht schon jetzt fest. Private Vorsorge ist also ein
Muss. Je früher Sie damit beginnen, desto geringer ist der monatliche
Aufwand, um ein bestimmtes Vorsorgekapital oder eine bestimmte
Rentenhöhe zu erreichen.
Damit zum Beispiel schon Berufsanfänger mit geringem Einkommen diesen
Effekt nutzen können, bieten wir Vorsorgeverträge mit ermäßigten
Anfangsbeiträgen an.
Kann ich die Lebens-/Rentenversicherung mit Fondssparen kombinieren?
Ja.
Reine Fondsprodukte sind aufgrund des Wertverlust-Risikos für die
Altersversorgung ungeeignet. Wer dennoch nicht ganz auf die
Renditechancen des Fondssparens verzichten möchte, kann dies bei der
Debeka mit den Garantien einer Lebens- oder Rentenversicherung
verbinden. Dabei handelt es sich um eine Lebens- bzw.
Rentenversicherung mit einer garantierten Versicherungssumme bzw.
Rente. Da die Beiträge für diese langfristigen Verträge vorsichtig
kalkuliert werden, entstehen Überschüsse, die dem Vertrag zusätzlich
gutgeschrieben werden. Nur diese Überschüsse werden in
Investmentfondsanteile umgewandelt. Für die Altersversorgung bedeutet
dies, dass neben der garantierten Versicherungssumme oder der
garantierten Rente der Gegenwert der während der Vertragslaufzeit
angesammelten Fondsanteile in Renten- oder Kapitalform ausgezahlt wird.
