Häufig gestellte Fragen - Lebensversicherung


 


Wie werden Leistungen aus der Lebensversicherung steuerlich behandelt?

Todesfall-Leistungen aus Lebensversicherungen sind grundsätzlich steuerfrei.
Die Erträge aus der Ablaufleistung sind zur Hälfte steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und die Leistung nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird. Als Ertrag gilt dem Grunde nach die Ablaufleistung abzüglich der dafür gezahlten Beiträge.
Mit der Flex-Option der Debeka haben Sie die Möglichkeit, das vorhandene Kapital ganz, oder teilweise über mehrere Jahre, jeweils zum vollen Versicherungsjahr vorzeitig abzurufen. Dadurch ist es möglich, je nach Höhe der sonst noch vorhandenen Einkünfte, die Besteuerung zu verhindern, oder deutlich zu vermindern.

Müssen Beginn und Art der Leistung von Anfang an feststehen?

Nein. Den Leistungsbeginn können Sie später flexibel, zum Beispiel an den Eintritt in den Ruhestand, anpassen. Je nach Vereinbarung können Sie dann auch bestimmen, dass bei der Rentenversicherung anstatt einer lebenslangen Rente einmalig eine Kapitalabfindung gezahlt wird. Die Kapitalleistung einer Lebensversicherung können Sie auf mehrere Jahre aufteilen.

Was geschieht, wenn ich die Beiträge vorübergehend nicht zahlen kann?

Bitte informieren Sie uns frühzeitig, wenn Sie die Beiträge eine Zeit lang nicht mehr aufbringen können. Wir unterbreiten Ihnen dann verschiedene Vorschläge, wie Sie Ihren wertvollen Versicherungsschutz aufrecht erhalten können. Die Möglichkeiten sind vielfältig, z. B. Beitragsbefreiung, Stundung der Beiträge, Ratenzahlung, verzinsliche Vorauszahlung (Policendarlehen).

Was geschieht mit meiner Lebensversicherung bei Arbeitslosigkeit?

Bevor Anspruch auf das neue Arbeitslosengeld II besteht, muss das vorhandene Vermögen aufgebraucht werden. Das in bestehenden Lebens- und Rentenversicherungen enthaltene Kapital unterliegt hierbei einem besonderen Schutz.

Kann ich mit Hilfe meiner Lebensversicherung Wohneigentum erwerben?

Ja. Die Lebensversicherung eignet sich auch hervorragend als Finanzierungsinstrument. Sie erhalten beim Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Wohnung ein Hypothekendarlehen. Das Darlehen wird mit der Leistung aus der bestehenden oder neu abzuschließenden Lebensversicherung getilgt. Während der Laufzeit fallen also lediglich die Zinsen und der Beitrag für die Lebensversicherung an. Wichtig: Stirbt der Versicherte vor Vertragsende, wird das Darlehen mit der Todesfall-Leistung sofort getilgt und die Familie ist schuldenfrei.

Macht eine Dynamik in der Lebensversicherung Sinn?

Ja. Mit der Zeit steigt Ihr Einkommen und damit auch Ihr Lebensstandard. Durch die Dynamik wächst die Versicherungssumme Ihrer Lebensversicherung, also Ihre Altersvorsorge, mit. Die entscheidenden Vorteile: Obwohl sich der Versicherungsschutz ständig erhöht, zum Beispiel auch die Rente einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, ist keine weitere Gesundheitsprüfung notwendig. Darüber hinaus brauchen Sie die regelmäßigen Anpassungen des Versicherungsschutzes und der Altersvorsorge nicht immer neu zu beantragen. Sollten Sie die Erhöhung einmal nicht wünschen, reicht eine kurze Mitteilung an uns.

Kann ich die Lebensversicherung an sich ändernde Situationen anpassen?

Ja. Die Lebensversicherung ist flexibel. Sie kann grundsätzlich verringert, erhöht, verkürzt, verlängert oder ergänzt werden. Auch können beispielsweise einzelne Leistungskomponenten, das Bezugsrecht oder die Beitragshöhe geändert werden. Zuvor sollte allerdings (von uns) geprüft werden, ob die Vertragsänderung negative Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der Lebens-/Rentenversicherung haben könnte.
Je nach vorheriger Vereinbarung kann auch der Leistungsbeginn später, zum Beispiel an den Beginn der gesetzlichen Renten- oder Pensionszahlung, angepasst werden. Dann müssen Sie auch erst entscheiden, ob Sie eine einmalige Kapitalzahlung, eine lebenslange Rente oder eine Kombination aus beidem bevorzugen.

Wie hoch sollte eine private Altersvorsorge sein?

Eine pauschale Antwort ist nicht möglich. Der Absicherungsbedarf orientiert sich an den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben im Ruhestand. Dabei können Sie davon ausgehen, dass Ihre Ausgaben mindestens gleich hoch bleiben werden. Dem gegenüber stehen Einnahmen, wie zum Beispiel die gesetzliche Rente, eine Beamtenpension, eine Betriebsrente oder auch regelmäßige Kapitalerträge und Mieteinnahmen. Die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben, auch Versorgungslücke genannt, ist der Betrag, den es abzusichern gilt. Im Rahmen einer Versorgungsanalyse können wir Ihre gesetzlichen Rentenansprüche oder Ihre Pensionsansprüche hochrechnen, um Ihnen so Ihren Vorsorgebedarf und damit den richtigen Umfang der erforderlichen Lebens-/Rentenversicherung aufzuzeigen. Eine Schätzung Ihrer Rentenansprüche ist hier möglich.

Ab wann ist eine private Altersvorsorge für mich interessant?

Dass die gesetzlichen Leistungen im Ruhestand zur Lebensstandardsicherung nicht ausreichen, steht schon jetzt fest. Private Vorsorge ist also ein Muss. Je früher Sie damit beginnen, desto geringer ist der monatliche Aufwand, um ein bestimmtes Vorsorgekapital oder eine bestimmte Rentenhöhe zu erreichen. Damit zum Beispiel schon Berufsanfänger mit geringem Einkommen diesen Effekt nutzen können, bieten wir Vorsorgeverträge mit ermäßigten Anfangsbeiträgen an.

Kann ich die Lebens-/Rentenversicherung mit Fondssparen kombinieren?

Ja. Reine Fondsprodukte sind aufgrund des Wertverlust-Risikos für die Altersversorgung ungeeignet. Wer dennoch nicht ganz auf die Renditechancen des Fondssparens verzichten möchte, kann dies bei der Debeka mit den Garantien einer Lebens- oder Rentenversicherung verbinden. Dabei handelt es sich um eine Lebens- bzw. Rentenversicherung mit einer garantierten Versicherungssumme bzw. Rente. Da die Beiträge für diese langfristigen Verträge vorsichtig kalkuliert werden, entstehen Überschüsse, die dem Vertrag zusätzlich gutgeschrieben werden. Nur diese Überschüsse werden in Investmentfondsanteile umgewandelt. Für die Altersversorgung bedeutet dies, dass neben der garantierten Versicherungssumme oder der garantierten Rente der Gegenwert der während der Vertragslaufzeit angesammelten Fondsanteile in Renten- oder Kapitalform ausgezahlt wird.