Häufig gestellte Fragen - Rechtsschutzversicherung
Die Erläuterungen zu den Fragen gelten nur für die aktuellen Tarife in der Rechtsschutzversicherung .
Themengebiete:
- Welchen Versicherungsschutz bietet die Rechtsschutzversicherung?
- Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
- Sind meine Kinder in der Rechtsschutzversicherung mitversichert?
- Ist mein Lebenspartner automatisch mitversichert?
- Wie bestimmt man den Zeitpunkt des Versicherungsfalles?
- Warum gibt es Wartezeiten in der Rechtsschutzversicherung?
- Welche Wartezeiten gelten für die Rechtsschutzversicherung?
- Ist ein Erlass der Wartezeiten möglich?
- Kann ich den Berufs-Rechtsschutz aus meinem Vertrag ausschließen?
- Kann ich auch einen Tarif ohne Selbstbehalt abschließen?
- Für welche Fälle braucht man den Rechtsschutz für die selbst genutzte Wohneinheit?
Welchen Versicherungsschutz bietet die Rechtsschutzversicherung?
Die
Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen bei der Wahrnehmung Ihrer
rechtlichen Interessen. Sie ersetzt Ihnen die notwendigen Kosten eines
Rechtsstreits bis zur Deckungssumme von 500.000 Euro in unserem Top-Paket. Sie haben
Versicherungsschutz in folgenden Bereichen:
- Schadensersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
Es werden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme in der Regel folgende Kosten übernommen:
-
gesetzliche Anwaltsgebühren des von Ihnen gewählten Rechtsanwalts,
-
Kosten für einen weiteren Rechtsanwalt, wenn ein ausländisches Gericht zuständig ist, oder bei großer Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und dem Gerichtsort,
-
Gerichtskosten,
-
Entschädigung für Zeugen,
-
Honorare für Sachverständige,
-
Anwaltskosten Ihres Gegners, soweit Sie zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet sind;
-
Gebühren für ein Schieds- oder Schlichtungsverfahren.
Sind meine Kinder in der Rechtsschutzversicherung mitversichert?
Ja,
Ihre Kinder sind so lange mitversichert, wie sie unverheiratet sind und
noch kein eigenes Geld für ihren Lebensunterhalt verdient haben.
Wohnen mitversicherte Kinder in einer eigenen Wohnung, z. B. am
Studienort, muss der objektbezogene Wohnungs- und
Grundstücks-Rechtsschutz für diese Wohnung zusätzlich versichert werden.
Ist mein Lebenspartner automatisch mitversichert?
Ehepartner, eingetragene
oder auch unverheiratete Lebenspartner sind beitragsfrei im
Familientarif mitversichert. Eine namentliche Nennung des Partners im
Versicherungsschein ist nicht erforderlich. Erst im Leistungsfall
prüfen wir, ob Sie mit Ihrem unverheirateten Lebenspartner laut Melderegister in
häuslicher Gemeinschaft leben.
Wie bestimmt man den Zeitpunkt des Versicherungsfalls?
Durch
die Vielfalt der versicherten Leistungsarten in der
Rechtsschutzversicherung ist der Zeitpunkt des Versicherungsfalls für
die einzelnen Leistungsarten unterschiedlich definiert:
-
Im Schadenersatz-Rechtsschutz entspricht der Versicherungsfall dem Zeitpunkt des Schadenereignisses, aufgrund dessen Sie Ansprüche gegen den Schädiger geltend machen wollen.
-
Im Beratungs-Rechtsschutz für Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht tritt der Versicherungsfall zum Zeitpunkt der Rechtslagenänderung ein, aus welcher sich Ihr Beratungsbedarf ergibt.
-
In allen übrigen Leistungsarten tritt der Rechtsschutzfall zu dem Zeitpunkt ein, in dem Sie erstmals einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen haben oder begangen haben sollen.
Warum gibt es Wartezeiten in der Rechtsschutzversicherung?
In
den Leistungsarten, die von einem Rechtsverstoß des Versicherten
abhängen, ist der Zeitpunkt des ersten Verstoßes häufig nicht eindeutig
festzustellen. Mit der Vereinbarung von Wartezeiten sollen
Zweckabschlüsse für Rechtsstreitigkeiten vermieden werden, die sich bei
Vertragsabschluss schon angebahnt haben. Damit bleibt das Prinzip der
Zufälligkeit von Versicherungsfällen gewahrt. Die
Versichertengemeinschaft soll nur mit solchen Schadenfällen belastet
werden, die bei Vertragsschluss eindeutig unbekannt waren.
Welche Wartezeiten gelten für die Rechtsschutzversicherung?
Je nach Leistungsart gelten unterschiedliche Wartezeiten:
-
drei Monate Wartezeit gelten für den Berufs-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen und, soweit das Top-Paket vereinbart wird, für den Rechtsschutz für Betreuungsverfahren.
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keine Wartezeiten gelten für den Schadenersatz-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht.
Ist ein Erlass der Wartezeiten möglich?
Ja,
bei unmittelbarem Wechsel von einer Vorversicherung mit gleichem
Vertragsumfang verzichten wir auf die bedingungsgemäßen Wartezeiten.
Kann ich den Berufs-Rechtsschutz aus meinem Vertrag ausschließen?
Der
Ausschluss einzelner Leistungsarten aus dem Leistungsumfang der
Rechtsschutzversicherung ist nicht möglich. Dies gilt grundsätzlich
auch für den Berufs-Rechtsschutz. Es kommt immer wieder vor, dass ein
einzelner Versicherter zeitweise einen geringeren Bedarf für bestimmte
Bestandteile des Leistungskataloges sieht. Dafür kann jedoch in anderen
Leistungsarten wiederum ein höherer Bedarf als beim Durchschnitt der
Versichertengemeinschaft bestehen. In der Gesamtbetrachtung aller
Leistungsarten sind die Risiken im Allgemeinen ausgeglichen.
Eine
Sonderregelung besteht für Altersrentner, Ruhestandsbeamte und für Gewerkschaftsmitglieder, die ausnahmsweise auf den
Berufs-Rechtsschutz verzichten können. Der Ausschluss ist aber auch
diesem Personenkreis nicht zu empfehlen, weil dann auch kein
Rechtsschutz mehr für Ruhegehaltsangelegenheiten und
Versorgungsansprüche besteht. Bei Beamten entfällt zudem der
Rechtsschutz für Beihilfeangelegenheiten.
Kann ich auch einen Tarif ohne Selbstbehalt abschließen?
In
der Rechtsschutzversicherung haben sich Selbstbehalte als wirksames
Mittel zur Kostendämpfung und Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten
durchgesetzt. Wir bieten deshalb nur Tarife mit Selbstbeteiligung an.
Die Versicherten tragen im Leistungsfall einen überschaubaren Teil der
Kosten selbst. Im Gegenzug profitiert jeder Versicherte durch
niedrigere Beiträge von der Kostendämpfung.
Für welche Fälle braucht man den Rechtsschutz für die selbst genutzte Wohneinheit?
Als Mieter:
- Streitigkeiten über die Miethöhe (z. B. ungerechtfertigte Mieterhöhungen)
- falsche Nebenkostenabrechnungen
- Mängel an der Mietwohnung
- Kündigungs- und Räumungsprozesse
Als Haus- oder Wohnungseigentümer:
-
Beschädigungen des Gebäudes oder Grundstücks durch Dritte
-
Streitigkeiten über wiederkehrende Abgaben (Steuern und Gebühren)
-
Abwehransprüche gegen Grundstücksbeeinträchtigungen (z. B. durch Lärm, unberechtigte Nutzung)
-
Beeinträchtigung durch öffentlich-rechtliche Maßnahmen (z. B. belastende Baugenehmigung zugunsten des Grundstücksnachbarn)
Hinweis: Sollten mitversicherte Kinder oder andere mitversicherte Personen eine eigene Wohnung nutzen, ist für jedes Objekt eine separate Versicherung des Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz erforderlich.
