
Absicherung bei Krankheit
Bei Aufnahme eines Studiums können Sie wählen, ob Sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Mit Beginn des Studiums tritt zwar grundsätzlich Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse ein. Doch während der ersten drei Monate nach Beginn der Versicherungspflicht ist es möglich, sich von dieser befreien zu lassen.
Einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht können Sie - falls Sie bisher gesetzlich versichert waren - bei Ihrer bisherigen Krankenkasse stellen, ansonsten bei der AOK Ihres Wohn- oder Studienorts.
Für die Frage, wie in Ihrem Fall die optimale Absicherung während
des Studiums aussehen sollte, gibt es damit zwei grundlegende
Ausgangssituationen:
Gesetzlich krankenversichert:
Wenn Sie während des Studiums nicht verheiratet sind, können Sie bis zu Ihrem 25. Lebensjahr - verlängert evtl. um die Dauer eines abgeleisteten Wehr- oder Zivildienstes - bei Ihren Eltern beitragsfrei mitversichert sein. Damit haben Sie Anspruch auf die medizinisch notwendige Behandlung. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen wird jedoch immer mehr eingeschränkt. Im Krankheitsfall können hohe Eigenbeteiligungen, beispielsweise bei Zahnersatz oder der Behandlung im Ausland, auf Sie zukommen.
Mit einer privaten Zusatzvorsorge für gesetzlich Versicherte haben Sie die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz deutlich zu verbessern und sich einem Privatpatienten ähnliche Leistungen zu sichern. Dabei können Sie zwischen verschiedenen Ergänzungsversicherungen wählen und so die Krankheitsvorsorge nach Ihren ganz persönlichen Bedürfnissen gestalten.
CampusFuture bietet Ihnen eine Ergänzung des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes und eine Option auf eine spätere private Krankheitskostenvollversicherung.
CampusComfort ist die preisgünstige Krankenversicherung für Doktoranden.
Privat krankenversichert:
In diesem Fall empfiehlt es sich, darauf zu achten, dass Ihr Versicherungsschutz die Bereiche absichert, die für Sie persönlich wichtig sind. Je nach Situation gibt es verschiedene Lösungsmöglichkeiten, die wir Ihnen gerne in einem persönlichen - für Sie unverbindlichen - Gespräch aufzeigen.
Eine private Unfallversicherung ist wichtig
Wussten Sie, dass die gesetzliche Unfallversicherung bei Freizeitunfällen überhaupt nicht leistet? Aber auch, wenn ein Unfall im Rahmen der Aus- und Fortbildung an der Hochschule passiert, sieht die gesetzliche Unfallversicherung nur eine Grundabsicherung vor.
Hier hilft Ihnen ein 24-Stunden-Rundumschutz bei Unfall. Für Studenten bietet die Debeka einen speziellen Unfall-Versicherungsschutz zu besonders günstigen Beiträgen an.
CampusCompact sichert Ihre existenzbedrohenden Risiken (unfallbedingte Invalidität, Haftpflicht) und Ihre Sachwerte (Hausrat, Diebstahl des Fahrrads) ab.
