Auslandsfinanzierung
Der Traum vom Wohnsitz in den Ländern Europas kann Wirklichkeit werden!
Viel Sonne, ein angenehmes Klima, gute Luft und das Meer vor der
Tür. Immer mehr Menschen wollen nicht nur ihren Urlaub im Ausland
verbringen, sondern ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung dort
besitzen. Gehören Sie auch dazu?
Oder denken Sie vielleicht über einen Erstwohnsitz im benachbarten Ausland nach?
Sie können Ihren Wunsch realisieren. Wir helfen Ihnen dabei!
Bei der Finanzierung von Wohnhäusern und Eigentumswohnungen sind wir
Ihnen gerne behilflich. Voraussetzung ist, dass diese Objekte in
massiver Bauweise in einem erschlossenen Wohngebiet errichtet worden sind.
In welchen Ländern Europas sind Finanzierungen mit der Debeka möglich?
- Belgien
- Frankreich
- Luxemburg
- Niederlande
- Spanien
Wenn Sie sich für den Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung im Ausland interessieren:
Hier finden Sie einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe.
Noch ein paar Tipps und Hinweise:
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Sie sollten Ihre Wunschimmobilie vor Abschluss eines Vertrages immer selbst - auch innen - besichtigen.
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Überprüfen Sie, ob das Grundstück, das Sie erwerben möchten, frei von Lasten, Nutzungsbeschränkungen und Hypotheken ist.
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Es empfiehlt sich, die Grundbuch- und Eigentumsverhältnisse sowie die Rechtmäßigkeit der Bebauung von einer unabhängigen Stelle (z. B. von einem Anwalt) prüfen zu lassen.
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Ein Vorvertrag verbunden mit einer Anzahlung ist in Ländern wie Frankreich und Spanien üblich und besitzt Rechtskraft. Sie sollten sich ein kostenneutrales Rücktrittsrecht mit einem ausreichenden Zeitraum einräumen lassen. So haben Sie Zeit, sich um die Finanzierung des Objektes zu kümmern und - falls diese nicht zustande kommt - die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.
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Kauf- und Finanzierungskosten wie Gebühren für Notar, Grundbucheintragungen, Erwerbsteuer, Schätzgebühren und Übersetzungskosten können ca. zehn Prozent des Kaufpreises ausmachen.
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Zur Beleihungsprüfung benötigen wir ein Wertgutachten (auch Kurzgutachten möglich) von einem unabhängigen Bausachverständigen (i. d. R. staatliche zugelassene Gutachter, Geometer etc.).
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Urkunden und Schriftstücke sind in die deutsche Sprache zu übersetzen.
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Für den Darlehensvertrag bei der Debeka gilt deutsches Recht.
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Wenn Sie eine Immobilie in Spanien erwerben möchten, beachten Sie bitte unsere besonderen Hinweise .
Wir empfehlen die grundpfandrechtliche Absicherung auf einem deutschen Objekt. Ihr Vorteil: Kosten und Zeitaufwand für die Grundbuchsicherung sind deutlich geringer!





