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Basisrente (Rürup-Rente)

Versorgungssituation

Basisrente

Der Staat hat einen wesentlichen Teil der Verantwortung für die Altersabsicherung auf seine Bürger übertragen. Das machen die durchschnittlichen gesetzlichen Renten deutlich. Die durchschnittlichen Altersrenten 2008 betrugen für Männer 988 Euro sowie für Frauen 543 Euro (Quelle: Rentenversicherungsbericht 2009 der Bundesregierung)

Die neue Basisrente

Dafür wird seit dem Jahr 2005 mit der Basisrente eine klassische Form der Altersvorsorge gefördert. Die Basisrente sieht eine lebenslange Rentenzahlung ab dem vollendeten 60. Lebensjahr vor. Von der ersten Beitragszahlung bis zur letzten Rente garantieren wir eine Mindestverzinsung von 2,25 %. Die garantierte lebenslange Rente wird damit zum verlässlichen Teil Ihrer Altersversorgung. Hinzu kommen Leistungen aus der Überschussbeteiligung.

Die nachgelagerte Besteuerung

Die Beiträge der Basisrente können als Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden, und zwar schrittweise von 70 % im Jahr 2010 über 72 % im Jahr 2011 auf 100 % im Jahr 2025. Höchstgrenze für den Steuerabzug sind 20.000 Euro jährlich, bei zusammen veranlagten Ehegatten 40.000 Euro. Die Besteuerung erfolgt erst in der Rentenphase, abhängig vom Rentenbeginnjahr. Der Vorteil: In der Rentenphase ist der Steuersatz meist wesentlich geringer als in der aktiven Berufsphase.

Nachgelagerte Besteuerung

Die Förderbedingungen

Die Basisrente bzw. das dafür angesammelte Kapital darf nicht vererbt, beliehen, übertragen, veräußert oder kapitalisiert werden. Die Basisrente ist damit ausschließlich als Vorsorgeinstrument verwendbar. Leistungen im Todesfall dürfen lediglich in Form einer Rente an den Ehepartner und an kindergeldberechtigte Kinder erbracht werden.

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