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Moderne Lebensversicherung

Sie möchten, dass Ihre Familie im Todesfall gut abgesichert ist. Gleichzeitig wollen Sie sich für das Alter ein ansehnliches Kapital aufbauen.

Sie bevorzugen die klassische Form der Alters- und Familienvorsorge (Tarif A2).

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Optimale Ergänzung der gesetzlichen Rente bzw. Pension

Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind dringend ergänzungsbedürftig. Rechnen Sie bitte selbst und nutzen Sie unsere Rentenschätzung.

Die Garantie für ein ergänzendes Vorsorgekapital oder eine lebenslange Rente in der vereinbarten Höhe ist die optimale Voraussetzung für einen finanziell sorgenfreien Ruhestand.

Im Todesfall werden die in den letzten Jahren ebenfalls stark abgesenkten gesetzlichen Hinterbliebenenleistungen ergänzt. Ab Vertragsbeginn besteht Versicherungsschutz in Höhe der vereinbarten Kapitalleistung. In der Rentenphase - bei Wahl der lebenslangen Rente - mindert sich dieser Schutz lediglich um die bis zum Tod bereits gezahlten garantierten Renten.

Mit dem Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, die je nach Wunsch den beitragsfreien Aufbau des Vorsorgekapitals und zusätzlich eine monatliche Rentenzahlung absichert, können Sie auch die bei Erwerbsminderung entstehenden Versorgungslücken schließen.

Damit bieten wir Ihnen einen Versicherungsschutz, der die Leistungsbereiche und Leistungslücken der gesetzlichen Absicherung – Altersversorgung, Todesfallabsicherung und Erwerbsminderungsschutz – abdeckt beziehungsweise schließt.

Die moderne Lebensversicherung verbindet die Vorteile der Lebensversicherung und der Rentenversicherung. In Form der Rentenversicherung bietet sie mit der hochwertigen Todesfallabsicherung und der Kapitalleistung im Alter die Merkmale einer Lebensversicherung und ermöglicht gleichzeitig die Flexibilität und die steuerlich vorteilhafte Behandlung der Rentenversicherung.

Flexibilität in der Ansparphase

Sie können die Beiträge monatlich, jährlich oder in Form einer einmaligen Zahlung leisten.

Sonderzahlungen sind jederzeit ohne bürokratischen Aufwand möglich. Sie erhöhen damit den Wert Ihrer Altersversorgung.

Bei Geldbedarf können Sie aber auch Kapital aus dem Vertrag entnehmen.

Durch umfangreiche Nachversicherungsgarantien können Sie die Leistungen, also auch den Todesfallschutz, ohne Risikoprüfung erhöhen, bei

  • Heirat,
  • Geburt oder Adoption eines Kindes,
  • Berufseintritt nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums,
  • erfolgreichem Abschluss einer Promotion oder Habilitation,
  • bestandener Meisterprüfung,
  • überdurchschnittlicher Einkommenserhöhung,
  • Erwerb einer selbst bewohnten Immobilie.

Der Vertrag kann in die Finanzierung der eigenen vier Wände eingebunden werden, zum Beispiel zur Ablösung eines Darlehens mit Tilgungsaussetzung oder als Sicherheit. 

Die vereinbarte Kapitalleistung bzw. Rente ist von Anfang an garantiert. Darüber hinaus beteiligen wir Sie an den Überschüssen. Sie können entscheiden, wie diese Überschussanteile angelegt werden:

  • sicherheitsorientiert als Einmalbeitrag für zusätzlichen Versicherungsschutz oder
  • renditeorientiert durch Anlage in den Aktienfonds DWS Vermögensbildungsfonds I.

Flexibilität vor der Leistungsphase

Den ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt für die Kapitalleistung oder den Rentenbeginn können Sie später je nach Wunsch vorziehen oder hinauszögern. So lässt sich der Beginn der privaten Leistung an den Ihrer gesetzlichen Altersrente oder Pension anpassen.

Über diese und weitere Möglichkeiten werden wir Sie rechtzeitig vor dem Ende der Ansparphase ausführlich informieren.

Steuervorteile

Sparen für die Altersvorsorge wird steuerlich belohnt. Entgegen vieler anderer Sparformen wird nicht jedes Jahr Abgeltungsteuer fällig. Erst am Ende der Ansparphase entscheiden sich Art und Höhe der Steuerpflicht:

  • Bei Wahl der Kapitalleistung werden die Erträge erst zum Auszahlungszeitpunkt versteuert und dies auch nur zur Hälfte, wenn der Vertrag nicht vor 12 Jahren Laufzeit und nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres fällig wird.
  • Bei Wahl der Rente bleiben alle während der Ansparphase erzielten Erträge abgeltungsteuerfrei! Die Rente selbst wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Dies sind zum Beispiel bei Rentenbeginn mit dem 65. Lebensjahr lediglich 18 %. Bei einem Steuersatz von 20 % würden von 1.000 Euro Rente brutto 964 Euro netto verfügbar bleiben.

Sicherheit durch Mitgliedschaft

In turbulenten Zeiten ist es wichtig zu wissen, dass die Ersparnisse sicher aufgehoben sind. So unterliegen Versicherungsunternehmen umfangreichen aufsichtsrechtlichen Regelungen und haben zudem einen Sicherungsfonds geschaffen.

Die Debeka bietet darüber hinaus die Sicherheit eines großen Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit und ist nur ihren Mitgliedern gegenüber verpflichtet. Aktionäre müssen nicht bedient werden. Mit Vertragsabschluss werden Sie automatisch Mitglied des Versicherungsvereins.