
Privatrente
Die Privatrente ist die ideale Form der Altersvorsorge. In der Ansparphase wird ein Vorsorgekapital aufgebaut, aus dem ab Rentenbeginn - also während der lebenslangen Rentenphase - ein laufendes Einkommen gezahlt wird. Dabei ist die Rentenhöhe schon bei Beginn der Ansparphase garantiert; ein unschätzbarer Vorteil angesichts der steigenden Lebenserwartung in Deutschland.
Mit der Abrufoption ist der Rentenbeginn je nach Tarif flexibel, kann also an den Beginn des Ruhestands angepasst werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, anstatt der lebenslangen Rente eine Kapitalabfindung zu wählen. Auch beides ist möglich: (Teil-) Kapitalabfindung und (Teil-) Rente.
Eine Hinterbliebenenabsicherung kann in unterschiedlichen Formen eingeschlossen werden:
- Beitragsrückgewähr in der Ansparphase und Rentengarantiezeit in der Rentenphase
(Tarif A1) - gleichbleibende Todesfall-Leistung in Höhe der Kapitalabfindung in der Ansparphase, in der Rentenphase abzüglich der bereits gezahlten garantierten Renten (Tarif A2)
- lebenslange Hinterbliebenenrente bei Tod in der Aufschub- und Rentenphase
(Tarif A3 mit HRZ)
Die Debeka-Rententarife sind auch während der Vertragslaufzeit flexibel
und können an sich ändernde Lebensverhältnisse angepasst werden. So
lässt sich zum Beispiel die Hinterbliebenenvorsorge nachträglich ohne Risikoprüfung einschließen oder ausbauen, wenn bestimmte
Ereignisse eintreten, zum Beispiel der Berufseintritt nach Abschluss
einer Berufsausbildung oder die Geburt eines Kindes (Nachversicherungsgarantie).
Vor Beginn der
Rentenzahlung kann je nach familiärer Situation entschieden werden, ob
ein Teil der vereinbarten Altersrente in eine Hinterbliebenenrente
umgewandelt werden soll.





